Wir beraten

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  • bei der Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz
  • bei der Beseitigung von gesundheitsgefährdenden Mängeln am Arbeitsplatz
  • bei der Planung und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen oder Arbeitsprozessen
  • bei der Durchführung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen
  • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
  • bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Verfahren und Arbeitsstoffe
  • bei der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen
  • bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • bei der Planung und Durchführung von Gesundheitsaktionen im Betrieb
  • bei Infektionsschutz und Betriebshygiene
  • beim Einsatz von chronisch Kranken, Schwerbehinderten und bei der Wiedereingliederung von Unfallverletzten
  • bei Suchtproblematiken (Alkohol, Nikotin, Medikamente, usw.)
  • bei Integration von behinderten Mitarbeiter/innen
  • bei Planung und Durchführung von beruflichen Auslandsaufenthalten inkl. ausführlicher Impfberatung
  • bei der Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • bei Gesprächen mit Behördenvertretern nach Beanstandungen durch Aufsichtspersonen oder Behörden
  • bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • u.v.m.
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